06.07.2026 – Schon länger beabsichtigt das Bundesverkehrsministerium, die EIGV weitgehend neu zu fassen. Zu diesem Zweck wurde ein Vorentwurf (hier) ausgewählten Verbänden wie dem VDV zur Stellungnahme übersandt. Die geplanten Änderungen betreffen auch ausschließlich zu historischen oder musealen Zwecken genutzte Fahrzeuge. Neben notwendigen Rechtsbereinigungen soll ein besonderer Schwerpunkt der Überarbeitung auf der Vereinfachung, Beschleunigung und Entbürokratisierung der Inbetriebnahmegenehmigungsverfahren liegen. Inwieweit das gelingt, bedarf, wie wir mittlerweile aus Erfahrung wissen, einer besonders aufmerksamen Prüfung. Darüber hinaus sollen auch einzelne Vorschriften des AEG geändert werden.
Wir würden uns über eine kritische Durchsicht des Verordnungsentwurfs (Anlage) und etwaige Hinweise für eine Stellungnahme des VDMT möglichst bis zum 20.7.2026 an wente@vdmt.de oder vorstand@vdmt.de freuen.