Die Ausfüllhilfe zum Nationalen Fahrzeugeinstellungsregister (NVR) wurde aktualisiert

Aufgrund neuer europäischer Rahmenbedingungen wurden die elektronischen Eingabemasken für das
Nationale Fahrzeugeinstellungsregister (NVR) aktualisiert.

zum EBA


Zuständigkeiten des EBA für den Technischen Arbeitsschutz

 Die Überwachungsaufgaben des Arbeitsschutzes nehmen in der Regel die Landesbehörden wahr. Gemäß der
Eisenbahn-Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (EBArbSchV) obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
allerdings, zu überwachen, ob die staatlichen Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes
eingehalten werden im Bereich der Eisenbahnen des Bundes (EdB) sowie der
Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

http://www.eba.bund.de/SharedDocs/Aktuelles/EBA/PresseFachmitteilungen/Fachmitteilungen/Archiv/2015/28_2015_Zust%C3%A4ndigkeiten_Technischer_Arbeitsschutz.html

 

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat das Verfahren zur Beantragung eines Triebfahrzeugführerscheins geändert.

Der Antrag auf Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins kann u.a. erst dann bearbeitet werden, nachdem das EBA den Eingang der festgesetzten Gebühren festgestellt hat. In der entsprechenden Überweisung ist nun statt des Verwendungszwecks das Bearbeitungskennzeichen des Eisenbahn-Bundesamtes anzugeben.

http://www.eba.bund.de/SharedDocs/Aktuelles/EBA/PresseFachmitteilungen/Fachmitteilungen/Archiv/2015/32_2015_aenderungen_im_antragsverfahren_fuer_einen_triebfahrzeugfuehrerschein.html

 

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