Der Unterausschuss „Fahrbahn“ des Ausschusses für technische Fragen der Eisenbahninfrastruktur (ATEI) beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat sich der Oberbau-Richtlinien für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (Ob-Ri NE) angenommen und diese grundlegend überarbeitet. Ein erster Entwurf lag Mitte 2015 vor und wurde den VDV-Mitgliedern zur Durchsicht unterbreitet.
Ging die aus dem Jahre 1984 stammende und damals vom Bundesverband Deutscher Eisenbahnen (BDE), einer Vorgänger-Organisation des VDV, verfasste bisherige Version der Ob-Ri NE noch davon aus, dass diese von den Eisenbahn-Aufsichtsbehörden der Länder als für die Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) verbindlich eingeführt wurde, so weist der aktuelle Entwurf unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rechtslage darauf hin, dass die Richtlinie keinen verbindlichen Charakter hat und den NE lediglich zur Anwendung empfohlen wird.
Rund die Hälfte der VDMT-Mitglieder verfügt über eigene Gleisanlagen, heute Eisenbahninfrastruktur genannt. Die Spanne reicht vom kurzen Gleisanschluss bis zur kompletten Eisenbahn mit vielen Kilometern Länge. Sowohl aus finanziellen Erwägungen wie auch – in Einzelfällen – aus Gründen der musealen Erhaltung und Präsentation sind bei den Museumseisenbahnen in nennenswertem Umfang historische Oberbaustoffe anzutreffen, deren Konstruktion und Produktion teilweise bis zurück ins 19. Jahrhundert reichen.
Diese Stoffe und auch einige Bauverfahren werden vom neuen Entwurf der Ob-Ri NE nicht mehr erfasst. Das ist kein Mangel, handelt es sich doch auch bei diesen um Dinge, die anerkannten Regeln der Technik folgen und ihre Betriebstauglichkeit über Jahrzehnte unter Beweis gestellt haben. Auch bei Anwendung der Richtlinie ergibt sich ausdrücklich keine Verpflichtung zur Umrüstung.
Die Vorgaben zu Schwellenabständen und Schienenlängen nehmen allerdings keine Rücksicht auf die Verhältnisse bei geringen Achslasten und Geschwindigkeiten sowie schwachem bis sehr schwachem Verkehr, wie sie für Museumsbahnen typisch sind. Bekanntermaßen neigen einige Eisenbahnaufsichtsbehörden dazu, einen hohen Standard auch dann zu fordern, wenn damit gar kein Sicherheitsgewinn verbunden ist. Dem könnte in dieser –wenngleich unverbindlichen – Richtlinie allein durch ihre Existenz und die Vorgabe unangemessen hoher Standards Vorschub geleistet werden, weshalb sich der VDMT unter tatkräftiger Mithilfe einiger Mitgliedsbetriebe mit Änderungsvorschlägen beim VDV eingebracht hat. Ob der ATEI diesen folgt, wird sich in dessen weiteren Sitzungen zeigen.