Eine Information vom EBA über Risse und Brüche in Stützlagern geteilter Zugeinrichtungen.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) informiert vorsorglich alle Eisenbahnunternehmen, Halter von Güterwagen und die für die Instandhaltung zuständigen Stellen (ECM) über seine Erkenntnisse aus der Eisenbahnaufsicht. Bei stichprobenhaften Kontrollen hat das EBA verschiedentlich Schäden an
geschweißten Stützlagern von geteilten Zugeinrichtungen mit einer 10 mm starken Grundplatte festgestellt. Obgleich dem EBA bisher keine Fälle bekannt sind, bei denen es infolge dieses Schadensbildes zu einem gefährlichen Ereignis gekommen wäre, werden die zuständigen Stellen (Halter/ECM) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) über diesen Sachverhalt informiert, damit sie im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten geeignete Vorkehrungen treffen können, um den sicheren Eisenbahnbetrieb aufrecht zu erhalten.
Hinweise hierzu finden Sie auf folgender Seite: Zug- und Stoßeinrichtungen