Mit Blick auf Hilfen von Bund und Ländern zur Abfederung der Corona bedingten Lasten der Verkehrsunternehmen liegen Licht und Schatten für den

Sektor der Museums- und Touristikbahnen dicht beieinander. Nachdem die EU-Kommission am 7. August 2020 die „Bundesrahmenrichtlinie zum Corona-Ausgleich ÖPNV“ genehmigt hat, ist es den Bundesländern nunmehr möglich, auf Basis einer Muster-Förderrichtlinie ihre Hilfsmaßnahmen individuell zu regeln.

Touristikbahnen mit öffentlichem Dienstleistungsauftrag sind von ihren Aufgabenträgern bereits aufgefordert worden, ihre Einnahmeverluste im Vergleich zum Vorjahr sowie ihre Aufwendungen für Hygienemaßnahmen und evtl. Fahrzeugumbauten darzustellen. Der Schadenszeitraum erstreckt sich vom 1. März bis zum 31. August 2020. Damit sind Hoffnungen auf Hilfsmaßnahmen berechtigt.

Deutlich schwieriger ist die Situation bei den eigenwirtschaftlich arbeitenden Museumsbahnen bzw. den Haltern historischer Fahrzeuge für den Sonderzugeinsatz. Nachdem der Bahnbeauftragte der Bundesregierung unter Hinweis auf die allgemeinen Hilfsmaßnahmen aus dem Konjunkturprogramm (s. VDMT-Mitgliederinfo vom  10.7.2020) weitere branchenspezifische Maßnahmen abgelehnt hat, verbleibt - Stand 15.8.2020 - lediglich der Weg, die zu erwartenden komplizierten Entwicklungen bei den Bahnen an die Mitglieder der regionalen und kommunalen Parlamente heranzutragen. Der VDMT wird seine Mitglieder dabei unterstützen.

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